Kompetente Projektsteuerung und Projektleitung

Nachtragsmanagement

Wir unterstützen Sie mit einem durchstrukturierten Nachtragsmanagement

Während des Bauprozesses kann es zu Veränderungen des Bausolls und somit auch zu Abweichungen von der geplanten Bauleistung kommen. Die Ursachen dafür sind vielfältig. Für die erbrachte / noch zu erbringende, aber abweichende Leistung fordert der Auftragnehmer eine Vergütung. Oftmals ist dann eine Nachverhandlung der Vergütung erforderlich, da eine einfache Mengenmehrung oder -minderung eine Über- oder Unterdeckung von Gemeinkosten (Allgemeingeschäftskosten und / oder Baustellengemeinkosten) nicht berücksichtigt und eine Preisanpassung auf Basis der festgelegten Einheitspreise nicht weiter möglich ist. Sollte es während den Verhandlungen zu Meinungsverschiedenheiten kommen, sind die beiden Vertragsparteien dazu verpflichtet, diese Meinungsverschiedenheiten beizulegen. Dabei unterstützt TEAM als neutrale Instanz mit schlichtender Funktion. Die aus der Verhandlung resultierenden Vergütungs- und Leistungsanpassungen werden dabei in Nachträgen festgehalten. Ein Nachtrag stellt dabei eine schriftliche Vertragsergänzung dar.

Unser TEAM unterscheidet dabei gemäß § 650b BGB zwischen zwei verschiedenen Nachträgen:

  1. Nachträge auf Grund von Änderungen des vereinbarten Werkerfolges.
  2. Nachträge, die zur Erreichung des vereinbarten Werkerfolges notwendig sind.

Effektives Nachtragsmanagement

1. Nachträge auf Grund von Änderungen des vereinbarten Werkerfolges:

Die Nachträge aus Fall 1 kommen größtenteils aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers. Häufige Fallbeispiele sind der Wegfall von Bauleistungen (§ 2, Abs. 4, VOB/B), nachträgliche Planungsänderungen (§ 2, Abs. 5, VOB/B) oder Bauzeitverlängerungen durch einen späteren Beginn (§ 2, Abs. 5, VOB/B). Das typische Vorgehen sieht hierbei vor, dass zu Beginn die Leistungsänderung bei dem ausführenden Unternehmen für das jeweilige Gewerk angefragt wird und der Nachtrag für die angefragte Leistung anschließend durch die ausführende Firma eingereicht wird. Dieser Nachtrag wird in einem weiteren Schritt von der Objektüberwachung geprüft und kommentiert. Anschließend erstellt unser TEAM eine Entscheidungsvorlage, welche die wichtigsten Informationen für den Auftraggeber zusammenfassend aufbereitet. Der Auftraggeber gibt die Entscheidungsvorlage und den damit verbundenen Nachtrag abschließend frei. Geprüft wird bei dieser Art des Nachtrages, ob die angegebenen Einheitspreise vertragskonform und marktgerecht sind und welche terminlichen Auswirkungen die Ausführung des Nachtrages zur Folge hat.

Effektives Nachtragsmanagement

2. Nachträge, die zur Erreichung des vereinbarten Werkerfolges notwendig sind.

Die Nachträge aus Fall 2 resultieren aus Mängeln in dem vertraglich vereinbarten Leistungssoll des ausführenden Unternehmens und sonstigen Mehrvergütungsansprüchen. Häufige Fallbeispiele sind Über- oder Unterschreitungen von Mengenansätzen (§2, Abs. 3 (2) und (3), VOB/B), zusätzliche Leistungen, die zur Erfüllung der Leistung notwendig sind (§2, Abs. 8, VOB/B) oder die Anpassung der Vergütung bei Bauzeitverlängerungen aufgrund von Verzögerungen in der Bauphase. In diesen Fällen werden die Nachträge durch die ausführenden Firmen eingereicht oder die Leistungsänderungen bei den jeweiligen Gewerken angefragt und anschließend durch die Objektüberwachung mit einer Kommentierung geprüft. Daraufhin erstellt die Projektsteuerung einen Bericht mit einer Bewertung des Nachtrages und der daraus resultierenden Kostenveränderung und leitet diesen an den Auftraggeber weiter.

Effektives Nachtragsmanagement

Für eine genaue Beurteilung werden neben den in Fall 1 erwähnten Aspekten folgende Fragen überprüft:

  • Wurde die Leistung bereits ausgeführt und nachträglich als Nachtrag eingereicht?
  • Was ist die Ursache des Nachtrages und ist die Ausführung zwingend erforderlich?
  • Sind die zusätzlichen Kosten unter einem anderen Punkt in der Kostenberechnung enthalten? Wenn nicht, warum waren die Kosten nicht in der Kostenberechnung enthalten?
  • Was empfiehlt die Fachplanung und welche Gründe führen zu dieser Empfehlung?

Nachdem diese Fragen mit den Planungsbeteiligten besprochen wurden, können die Anspruchsgrundlagen und die Einhaltung der Formvorschriften gemäß den Vertragsbedingungen genauer geprüft werden und die Unterlagen und Aussagen für mögliche Nachtragsverhandlungen vorbereitet werden. Im Anschluss daran überprüft die Projektsteuerung den Sachverhalt, erstellt das Formblatt zum Nachtrag und leitet dieses an den Auftraggeber zur Unterschrift weiter. Nach Eingang des vom Auftraggeber unterschriebenen Formblattes beim Auftragnehmer ist der Nachtrag offiziell beauftragt. Die zuständige Objektüberwachung erstellt parallel pro Auftragnehmer eine Nachtragsübersicht. Diese enthält Informationen über freigegebene Nachträge, geprüfte und ungeprüfte Nachträge, angemeldete Nachträge und bereits bekannte Mehr- und Minderkosten. Diese Übersicht dient zur internen Dokumentation und wird nicht an den Auftragnehmer weitergeleitet.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Ihr Ansprechpartner

Dipl.-Ing. Ansgar Wiesemann
Geschäftsführender Gesellschafter